Jobkiller, Preistreiber, Bürokratie-Monster: Über den Mindestlohn wurden regelrechte Horrorgeschichten verbreitet. Dementsprechend hart war er umkämpft. Doch seit dem 1. Januar 2015 gibt es ihn auch in Deutschland: den gesetzlichen Mindestlohn. Und keine der düsteren Prognosen hat sich bewahrheitet.
Weil die Gewerkschaften das natürlich schon vorher wussten, haben sie sich neun Jahre lang für den Mindestlohn ins Zeug gelegt. Das Ergebnis: Eine echte gewerkschaftliche Erfolgsstory. Doch die Höhe des Mindestlohns sorgt immer noch für Diskussionen. Wir räumen hier mal fix mit den hartnäckigsten Vorurteilen auf. Und ganz nebenbei erfährst du auch, wieso es eine verdammt schlechte Idee wäre, den Mindestlohn aufgrund der Corona-Krise abzusenken.
1. Irrtum: Der Mindestlohn schadet der Wirtschaft und vernichtet Arbeitsplätze
Da haben wir ihn: den größten Irrtum der Mindestlohn-Kritiker. Denn der Mindestlohn ist gut für die deutsche Wirtschaft. Von der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 haben vier Millionen Beschäftigte direkt profitiert. Seitdem wurde der Mindestlohn jährlich erhöht. Mit 8,50 Euro pro Stunde ging es los, seit dem 1. Januar 2020 liegt der Mindestlohn nun bei 9,35 Euro. Und damit unterstützt der gesetzliche Mindestlohn den privaten Konsum und trägt so zum deutschen Wirtschaftswachstum bei. Denn wer mehr verdient, gibt in der Regel auch mehr aus. Dort, wo die Kaufkraft steigt, verbessert sich übrigens die Auftragslage der Unternehmen. Und bei vollen Auftragsbüchern sind dann auch die Arbeitsplätze der Beschäftigten nicht gefährdet.
Corona und der Mindestlohn: Dass der private Konsum und faire Löhne ein wichtiger Motor für die deutsche Wirtschaft sind, scheinen aber einige Wirtschaftspolitiker von CDU und CSU immer noch nicht verstanden zu haben. Sie fordern, die jährliche Erhöhung des Mindestlohns auszusetzen bzw. den Mindestlohn sogar abzusenken. Aufgrund der Corona-Krise. Um die Wirtschaft zu entlasten. Doch das Einfrieren oder Absenken des Mindestlohns würde die Wirtschaftskrise nur verschärfen. Deswegen fordern die Gewerkschaften die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Von dieser Erhöhung würden rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren. Und die Nachfrage…. tja, die würde dementsprechend steigen.
2. Irrtum: Der Mindestlohn ist zu hoch
Nee, nee… Der Mindestlohn ist zu niedrig. Denn wer (in Vollzeit) arbeitet, muss davon auch gut leben können. Wer aber derzeit in Deutschland den Mindestlohn bekommt, liegt mit ihrem/ seinem Einkommen immer noch deutlich im Niedriglohnbereich. Das gilt in Deutschland fast für ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse. Von der Rente wollen wir mal lieber gar nicht sprechen. Oder vielleicht doch: Denn eigentlich hätte der Mindestlohn schon im Jahr 2019 bei mindestens 11,51 Euro liegen müssen. Zumindest, wenn nach einer langjährigen Beschäftigung zum Mindestlohn ein Rentenniveau oberhalb der Grundsicherungsschwelle erreicht werden soll. Und das muss natürlich das Ziel sein. Deshalb wird es höchste Zeit für einen ordentlichen Sprung: Spätestens bis zur nächsten Bundestagwahl muss der Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöht werden. Dann würde Deutschland auch im europäischen Vergleich endlich wieder etwas besser dastehen. Denn bei uns beträgt der Mindestlohn derzeit weniger als die Hälfte des mittleren Lohns. Wer allerdings in Frankreich zum Mindestlohn arbeitet, erhält über 60 Prozent des mittleren Lohns. Die Forderung, den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben, unterstützen wohl auch daher ganze 78 Prozent der Deutschen.
Über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns berät übrigens alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission. Am 30. Juni 2020 steht die nächste Empfehlung der Kommission an. Wir sind gespannt!
3. Irrtum: Der Mindestlohn ist ein Bürokratie-Monster
Das Wichtigste vorweg: Durch den Mindestlohn ist keine neue Bürokratie entstanden. Auch wenn viele Kritiker genau das vorausgesagt haben. Es gibt im Mindestlohngesetz zwar eine Dokumentationspflicht. Das heißt, dass die Dauer der Arbeitszeit aufgezeichnet werden muss. Genauso wie der Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Das aber können die Beschäftigten selbst übernehmen. Denn ein handschriftlich ausgefüllter Stundenzettel reicht zur Dokumentation völlig aus. Ein Bürokratie-Monster sieht in unseren Vorstellungen dann doch ein bisschen anders aus.
Noch viel entscheidender ist aber, dass die Arbeitsstunden auch schon vor der Einführung des Mindestlohns aufgeschrieben werden mussten. Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns haben allerdings die Kontrollen der Arbeitszeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an Bedeutung gewonnen. Und das scheint einigen Arbeitsgebern nicht zu passen… Denn die Arbeitszeit ist eben ganz entscheidend, wenn es darum geht, den korrekten Lohn für geleistete Arbeit zu ermitteln.
4. Irrtum: Dort wo der Mindestlohn gilt, darf nicht mehr gezahlt werden
Lass dir das bitte von niemandem erzählen! Denn das Wort „Mindest“ sagt es schon: Hier geht es lediglich um eine Lohnuntergrenze. Weniger zu zahlen als den gesetzlichen Mindestlohn, das ist in keiner Branche erlaubt. Mehr ist aber immer möglich. Und mehr, das gibt es dort, wo Tarifverträge gelten. Denn Tarifverträge sorgen für Gute Arbeit und faire Löhne. Was du sonst noch über Tarifverträge wissen solltest. Wenn du also noch kein Mitglied in der Gewerkschaft bist, ist das jetzt ein echt guter Grund einzutreten. Denn Gewerkschaften verhandeln mit den Arbeitgebern die Tarifverträge. Und je mehr Mitglieder die Gewerkschaften haben, desto mehr Druck können sie gemeinsam mit ihren Mitgliedern bei den Tarifverhandlungen aufbauen. Heraus kommen dann Gehälter, die über dem Mindestlohnniveau liegen.
Neben dem flächendeckend gültigen gesetzlichen Mindestlohn gibt es übrigens auch noch Branchen-Mindestlöhne, zum Beispiel in der Abfallwirtschaft. Viele dieser Branchen-Mindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Sie gelten für alle Betriebe der Branche. Auch für die, die nicht tarifgebunden sind. Und: Arbeitgeber dürfen den Branchenmindestlohn nicht einfach mit Hinweis auf den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn kürzen. Denn die Branchen-Mindestlöhne werden von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt. Von der Politik werden sie dann für allgemein verbindlich erklärt.
5. Irrtum: Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten
Leider: nein..! Denn tatsächlich gibt es für Langzeitarbeitslose und Jugendliche immer noch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn. Das muss sich dringend ändern, denn diese Ausnahmen treffen ausgerechnet die Schwächsten am Arbeitsmarkt.
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben zurzeit keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Gleiche gilt für Praktikant*innen, Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen und ehrenamtlich Tätige. Die genauen Bestimmungen findest du hier.
Etwas anders sieht die Situation für Auszubildende aus. Für sie gilt zwar nicht der gesetzliche Mindestlohn, aber seit dem Jahresbeginn 2020 erhalten sie eine Mindestausbildungsvergütung. Dafür hat die Gewerkschaftsjugend mit großem Einsatz gekämpft.
Wichtig ist auch: Für die Branchenmindestlöhne gelten die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn übrigens nicht!
Wenn du dir das jahrelange Engagement der Gewerkschaften für den Mindestlohn mal genauer anschauen willst, findest du hier die Meilensteine auf dem Weg zum gesetzlichen Mindestlohn.
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