5 Steuer-Tipps, auf die du bei der Steuererklärung 2020 achten solltest

Pandemie hin, Pandemie her: Die Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020 will gemacht werden. Aber keine Panik, wir haben die wichtigsten Punkte für deine Lohnsteuererklärung kurz und knackig zusammengefasst. Weil das vergangene Jahr unbestritten ein besonderes war, gibt es z. B. neue Regelungen für das Homeoffice und das Kurzarbeitergeld. In diesem Artikel erfährst du außerdem, warum du dich unbedingt mit dem Wörtchen Progressionsvorbehalt auseinandersetzen solltest, wenn Du bei der Steuererklärung im nächsten Jahr kein böses Erwachen erleben willst. Aber natürlich geht es auch um Corona-Prämien, Pendlerpauschalen und am Wichtigsten: Familien und Kinder.

1. Kinder, Kinder

Insgesamt 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind, diesen Bonus haben Eltern im Corona-Jahr 2020 bekommen. Falls die Zahlungen noch nicht bei dir angekommen sind, wende dich unbedingt an die zuständige Kindergeldstelle. Verdienst du gut, prüft das Finanzamt auch weiterhin im Rahmen der Steuererklärung, ob für dich der Bezug von Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind. Der Bonus wird dabei im Steuerjahr 2020 mit einberechnet.

Noch eine Neuerung: Ab 2020 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von bisher 1.908 Euro pro Jahr auf 4.008 Euro erhöht. Für jedes weitere Kind wird ein Erhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro gewährt. Anspruch auf den Entlastungsbetrag hast du allerdings nur, wenn du keine Hausgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person gegründet hast.

Und da Corona uns ja auch noch im Jahr 2021 begleitet, können Eltern ab dem 1. Januar 2021 über einen längeren Zeitraum Kinderkrankengeld beziehen als bisher. Pro Elternteil gibt es nun 20 Tage für jedes Kind bzw. für Alleinerziehende 40 Tage. Außerdem bekommst du das Kinderkrankengeld nicht nur, wenn dein Kind krank ist und entsprechende Betreuung zu Hause braucht. Auch wenn du dein Kind bzw. deine Kinder wegen Kita- oder Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie zu Hause betreust, hast Du im Jahr 2021 Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

2. Die Corona-Prämie

Besondere Herausforderungen in Pandemie-Zeiten bringen besondere Belastungen mit sich. Das hat hoffentlich auch dein Arbeitgeber erkannt und dir und deinen Kolleg*innen eine Corona-Prämie zukommen lassen. Bis zu 1.500 Euro sind frei von Steuern und Sozialabgaben, wenn sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Das Weihnachtsgeld, das du im besten Fall ohnehin erhältst, darf also nicht einfach in einen Corona-Bonus umgetauft werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit war bisher, dass die Sonderzahlung zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erfolgt ist. Hier kommt noch eine gute Nachricht obendrauf: Die Frist für die Auszahlung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Alles, was du zur Corona-Prämie im öffentlichen Dienst (TVöD) wissen solltest.

Ah, und sollte deine Corona-Zuwendung mehr als 1.500 Euro betragen: Alles oberhalb dieser Summe wird ganz normal mit besteuert. Also genau so, wie Dein restlicher Lohn.

3. Augen auf beim Kurzarbeitergeld

Du hast im Corona-Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bekommen? Dann ist das hier echt wichtig für dich, wenn du im nächsten Jahr bei der Steuererklärung kein böses Erwachen erleben willst. Denn das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung. Sie wird daher netto ausgezahlt. Das heißt, Du musst das Kurzarbeitergeld nicht versteuern. Aber: Es fällt unter den Progressionsvorbehalt. Und das kann dazu führen, dass du bei der Steuererklärung 2021 vielleicht Steuern nachzahlen musst. Denn im kommenden Jahr werden die Lohnersatzleistungen aus dem Jahr 2020 für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes mit einbezogen. Im Klartext bedeutet das, dass die Summe der Lohnersatzleistungen mit deinem ohnehin zu versteuernden Einkommen zusammengezählt wird. Und auf Basis dieses Gesamteinkommens wird dann dein Steuersatz errechnet. In welcher Höhe und wie lange du Kurzarbeitergeld bezogen hast, hat also Auswirkungen darauf, ob Nachzahlungen fällig werden oder ob vielleicht doch eine Steuererstattung winkt. Auf den Seiten des Bayrischen Landesamtes für Steuern findest du einen hilfreichen Progressionsvorbehalts-Rechner, mit dem du herausfinden kannst, ob bei dir Nachzahlungen fällig werden und Du besser jetzt schon mal ein paar Euro zur Seite legst.

Übrigens: Falls Dein Kurzarbeitergeld von Deinem Arbeitgeber aufgestockt wurde, sind auch diese Zahlungen steuerfrei. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass die Zahlungen der Agentur für Arbeit und deines Arbeitgebers gemeinsam nicht mehr als 80 Prozent deines Netto-Lohns betragen.

4. Arbeitsplatz: Homeoffice

Einer der häufigsten Arbeitsorte im letzten Jahr war das Homeoffice. Deshalb wurde für das Steuerjahr 2020 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Und zwar für alle, die ein separates Arbeitszimmer zu Hause steuerlich nicht absetzen können. Für jeden Tag, den du im Homeoffice gearbeitet hast, kannst Du nun 5 Euro bei deiner Stuererklärung geltend machen. Dabei ist die Summe aber auf maximal 600 Euro begrenzt, was umgerechnet also 120 Arbeitstagen entspricht. Die Homeoffice-Pauschale wird zu den Werbungskosten gezählt. Daher hast du von dieser Pauschale nur dann einen steuerlichen Vorteil, wenn Du mit Deinen Werbungskosten insgesamt über 1.000 Euro liegst.

Dafür aber ist in im Steuerjahr 2020 vielleicht die Liste der Arbeitsmittel länger, die du für deine Arbeit zu Hause gebraucht hast. Ein leistungsstärkerer Computer, ein zweiter Bildschirm, eine schnellere Internetverbindung oder einfach nur ein Drucker und Papier? All das kannst du steuerlich absetzen. Wenn du denn auch die entsprechenden Belege und Rechnungen aufgehoben hast. Sollte eine deiner Anschaffungen für das Homeoffice teurer als 800 Euro gewesen sein, wird diese übrigens über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben.

5. Kurze Arbeitswege

Wenn wir schon beim Arbeiten zu Hause sind: Wer viel im Homeoffice arbeitet, fährt logischerweise seltener zur Arbeit. Wenn du für deinen Arbeitsweg eine Entfernungspauschale geltend machst, fällt diese nun natürlich niedriger aus. Du kannst also weniger Fahrtkosten bei der Steuererklärung abrechnen. Und hier kommt wieder die 1.000 Euro-Grenze für die Werbungskosten ins Spiel. Denn auch die sogenannte Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten.
Da hilft nur ein Blick ins Steuerjahr 2021. Denn ab dem 1. Januar 2021 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent. Dabei ist es nicht wichtig, ob du mit dem Rad, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommst. Für den ersten bis zum 20. Entfernungskilometer ändert sich nicht. Hier gibt es nach wie vor 30 Cent pro Kilometer.
Aber nochmal fix zurück zum Steuerjahr 2020: Denn ob du deine Jahreskarte für den ÖPNV oder deine BahnCard komplett von der Steuer absetzen kannst, hängt vom Zeitpunkt des Kaufs ab. Hast du dein Jahres-Ticket schon gekauft, als die Pandemie noch nicht in vollem Gange war und wir alle von einem normalen Arbeitsjahr ausgegangen sind, sollte das Finanzamt die Absetzbarkeit problemlos akzeptieren. Ansonsten lohnt sich tatsächlich ein Einspruch.

Falls Du noch weitere Fragen zu deiner Steuererklärung hast, kannst du dich gerne an die Expert*innen von ver.di wenden oder einfach mal einen Blick in die umfassenden FAQs des Bundesfinanzministeriums werfen.

16 thoughts on “5 Steuer-Tipps, auf die du bei der Steuererklärung 2020 achten solltest

  • 5. März 2021 um 15:33
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    Danke für diese Tipps zur Steueroptimierung. Gut zu wissen, dass ich meine Zeit im Homeoffice steuerlich geltend machen kann, auch wenn ich kein eigenes Arbeitszimmer habe. Ich hoffe, dass ich über die Werbungskosten von 1.000 Euro komme, da ich sonst nicht von dieser Ausnahmeregelung profitieren kann.

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  • 21. März 2021 um 19:40
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    Danke für den hilfreichen Beitrag. Sie haben wohl Recht, einer der häufigsten Arbeitsorte im letzten Jahr war das Homeoffice. Gut zu wissen, das deshalb für das Steuerjahr 2020 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt wurde. Das für alle, die ein separates Arbeitszimmer zu Hause steuerlich nicht absetzen können, für jeden Tag, den man im Homeoffice gearbeitet hat, 5 Euro bei deiner Steuererklärung geltend gemacht werden können, finde ich super. Ich möchte mir erstmalig einen Steuerberater zu Hilfe holen, der mir hoffentlich ein wenig Arbeit bei der Steuererklärung abnehmen kann.

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  • 14. April 2021 um 15:47
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    Ein Bekannter von mir ist Unternehmer und erzählte mir letztens, wie wichtig Steuern sind und jeder sich mit dem Thema beschäftigen sollte. Also setzte ich mich daran, mich mehr mit dem Thema zu beschäftigen. Nun weiß ich, dass das Arbeiten von Zuhause weniger Fahrtkosten und somit bei der Steuererklärung abgerechnet werden kann.

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  • 22. April 2021 um 16:27
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    Vielen Dank für den tollen Beitrag. Super, das Sie Steuer Tipps genannt haben, von denen ich zuvor noch nicht wusste. Es freut mich zu hören, dass ab 2020 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von bisher 1.908 Euro pro Jahr auf 4.008 Euro erhöht wird sowie dass für jedes weitere Kind ein Erhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro gewährt wird. Dies hilft mir bei meiner Steuererklärung auf jeden Fall weiter. Zusätzlich möchte ich mir gerne dieses Jahr einen Steuerberater in Salzburg Land zu Hilfe holen.

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  • 31. Mai 2021 um 13:32
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    Danke für diese Tipps, worauf ich bei meiner Steuererklärung für 2020 achten sollte. Gut zu wissen, dass für letztes Jahr eine Homeoffice-Pauschale eingeführt wurde, die für Personen gilt, die über kein eigenes Arbeitszimmer verfügen. Ich denke, dass ich mich hierzu noch von einem Steuerberater beraten lasse, da ich nicht abschätzen kann, ob ich mit meinen Werbungskosten über 1.000 Euro komme.

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  • 10. Juni 2021 um 10:57
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    Danke für diese Tipps zur Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2020. Meine Schwester hat überlegt, sich an eine Steuerberatung zu wenden, doch ich würde es gerne erstmal alleine versuchen, bevor ich mir Hilfe hole. Gut zu wissen, dass ich als Alleinerziehende seit dem letzten Jahr einen Entlastungsbeitrag von 4.008 geltend machen kann und sich der Betrag im Vergleich zum Vorjahr somit mehr als verdoppelt hat.

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  • 3. August 2021 um 10:57
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    Mir war nicht bekannt, dass inzwischen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 Euro erhöht wurde. Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht und möchte mir dieses Jahr passende Hilfe holen. Ich werde mich dafür an ein Ansprechpartner wenden, um eine Einkommensteuererklärung erstellen zu lassen.

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  • 15. Mai 2022 um 9:47
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    Bei dem Thema Steuererklärung kenn ich mich wirklich gar nicht aus. Bisher bin ich immer ganz nach dem Motto Augen zu und durch vorgegangen. Bestimmt habe ich aber das ein oder andere Mal mehr Steuern als nötig bezahlt. Danke für den Hinweis, dass Lohnersatzleistungen aus dem vorherigen Jahr für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes des nächsten Jahres benutzt werden. Vielleicht sollte ich auch mal eine Kanzlei für Steuerberatung wenden, bevor ich noch was falsch mache.

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  • 12. Mai 2023 um 12:31
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    Gut zu wissen, dass die Pendlerpauschale auch mit zu den Werbungskosten gehört. Meine Steuererklärung muss ich für das letzte Jahr noch nachreichen. Hoffentlich finde ich bis zum Ende der Woche einen Fachmann für Steuerberatung.

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  • 9. Juni 2023 um 14:03
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    Interessant, dass für jedes weitere Kind ein Erhöhungsbetrag von jeweils 240 Euro gewährt wird. Ich möchte mich für mein neu gegründetes Unternehmen zu der Steuererklärung informieren. Hoffentlich finde ich nächste Woche einen Fachmann für die Steuerberatung.

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  • 29. August 2023 um 20:21
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    Interessant, dass man im Jahr 2021 unter Umständen Anspruch auf mehr Kinderkrankengeld hatte. Der Beitrag war sehr hilfreich. Ich habe Anfang dieses Jahres mein eigenes Unternehmen gegründet und will mich zur Steuererklärung beraten lassen. Zuerst werde ich mir einen kompetenten Experten für eine Steuerberatung für Firmen suchen.

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  • 16. September 2023 um 15:46
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    Vielen Dank für diesen Artikel zu Steuertipps. Gut zu wissen, dass man Home-Office steuerlich geltend machen kann. Ich werde mal eine Steuerberatung für Unternehmen zu den Details befragen..

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  • 27. Oktober 2023 um 10:41
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    Interessant, dass alles nach der Corona-Zuwendungsgrenze von 1.500 Euro normal versteuert wurde. Ich verdiene seit diesem Jahr mein eigens Geld und möchte mich individuell zur Steuererklärung beraten lassen. Nächste Woche habe ich dafür hoffentlich einen guten Steuerberater gefunden.

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  • 31. Oktober 2023 um 16:32
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    Vielen Dank für diese Steuertipps. Ich muss dieses Jahr auch meine Steuererklärung abgeben. Ich werde die verschiedenen Themen sorgfältig durchgehen.

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  • 11. Dezember 2023 um 10:24
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    Ich war diese Woche bei der Steuerberatung. Er hat aber nichts von den 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind gesagt. Da muss ich ihn nochmal anrufen.

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  • 18. Dezember 2023 um 14:18
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    Während der Corona-Pandemie habe ich viel aus dem Homeoffice gearbeitet. Gut zu wissen, dass man jeden Tag im Homeoffice 5 Euro bei der Steuererklärung geltend machen kann. Ich werde meinen Steuerberater darauf ansprechen, ob dies rückwirkend noch eingefordert werden kann.

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