Du willst ver.di verstehen? Dann bist du hier richtig! Gewerkschaften waren in unserer Generation noch nie so notwendig und so gefordert wie in der Corona-Krise. Daher das Wichtigste zuerst: Toll, dass du jetzt auch dabei bist! Denn je mehr ver.di-Mitglieder, desto mehr können wir gemeinsam bewegen. Im Rahmen der Corona-Gesetzgebung gibt es fast jeden Tag Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte. Da sollen Arbeitszeiten kurzerhand ausgeweitet werden und der Gesundheitsschutz wird plötzlich klein geschrieben. Dagegen stellen wir uns. Gemeinsam mit allen DGB-Gewerkschaften. Gemeinsam mit Dir. Wie und wo du dich einbringen kannst, liest du hier. Denn soviel können wir schon mal verraten: Gewerkschaft lebt immer (!) vom Mitmachen!
1. ver.di ist immer in deiner Nähe
ver.di ist zum Greifen nah. Auch für dich. Denn wir wissen, dass kurze Wege soviel besser sind als lange. Besonders wenn es darum geht, in Kontakt zu bleiben. Und deshalb haben wir einen speziellen Wegweiser für dich. Hier findest du schnell und einfach die ver.di-Geschäftsstelle in deiner Nähe, den ver.di-Fachbereich zu dem du gehörst und auch die Gewerkschaftssekretärin oder den Gewerkschaftssekretär, die für deinen Betrieb zuständig sind.
2. Die richtigen ver.di-Ansprechpartner*innen
Natürlich findest du ver.di auch direkt in deiner Firma. Frag einfach nach den Vertrauensleuten. Sie sind das Gesicht der Gewerkschaft im Betrieb. Und eigentlich noch so viel mehr. Sie hören dir zu, sie informieren dich, sie beraten dich und sie sind deine Schnittstelle: zu ver.di und zum Betriebsrat. Die Vertrauensleute sind ver.di-Mitglieder, ganz genauso wie du. Und sie werden unmittelbar von den ver.di-Mitgliedern in deinem Betrieb gewählt. Sie arbeiten mit dir, kennen die Praxis und sind ganz nah am Geschehen. Wann immer du eine Frage zu ver.di hast, sind sie die richtigen Ansprechpartner*innen. Hier stellen wir dir zwei Vertrauensleute und ihre Arbeit vor.
Die Vertrauensleute sind übrigens ehrenamtlich aktiv und Teil des sogenannten Vertrauenskörpers in einem Betrieb. Zum Vertrauenskörper gehören neben den Vertrauensleuten auch die Betriebs- bzw. Personalräte, die Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen sowie die Vertrauensleute der Schwerbehinderten.
3. Ein Blick auf die Hard Facts
Ein Fakten-Check hat noch niemandem geschadet. Als ver.di-Mitglied hast du Zugriff auf den für dich gültigen Tarifvertrag. Hier kannst du nachlesen, was dir tarifvertraglich zusteht. Im ver.di-Mitgliedernetz findest du Tarifverträge direkt als PDF zum Download, die bundesweit oder für große Branchen gelten. Wenn dein Tarifvertrag noch nicht als Download zur Verfügung steht, kannst du ihn fix im Mitgliedernetz anfordern. Dort findest du übrigens auch immer aktuelle Infos zu laufenden Tarifrunden für deinen Betrieb und zur aktiven Tarifarbeit. Zutritt haben hier nur Mitglieder, denn diese Zusatzinfos sind nur für eure Augen bestimmt. Also log Dich schnell ein!
Ah, und falls du mal bei einer dieser trockenen, tarifdeutschen Formulierungen im Vertrag ein bisschen Unterstützung gebrauchen kannst, wende dich einfach an deine Vertrauensleute!
4. Netzwerken ist alles
Du bist gefragt. Denn eine Gewerkschaft lebt vom Mitmachen, Mitdenken, Mitgestalten. Das ist auch bei ver.di so. Und es gibt eine Menge Möglichkeiten dich einzubringen. Entweder ganz speziell für die Kolleg*innen in deinem Betrieb, bei Tarifrunden oder Kampagnen für deine Branche oder aber in Interessengruppen, die über die Fachbereiche hinaus gemeinsam an einem Thema arbeiten. Initiativen gibt es zum Beispiel von der Jugend, den Selbstständigen oder von Migrant*innen. Hier findest du alle ver.di-Gruppen und kannst dein ganz persönliches Gewerkschafts-Netzwerk pflegen.
Digital geht das natürlich auch. In den sozialen Netzwerken versorgen wir dich mit den neuesten Infos rund um ver.di und unsere Arbeit. Viele Betriebsgruppen haben in den Sozialen Medien auch eigene Auftritte, hier stellen wir Dir nur fix die größten Kanäle vor:
ver.di auf Facebook
ver.di auf Instagram
ver.di auf Twitter
Unsere Jugendorganisation findet ihr ebenso:
– auf Facebook
– auf Instagram
– auf Twitter
5. Streiken erlaubt…
…und nicht nur das! Der Streik ist tatsächlich ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3, Grundgesetz). Und deshalb dürfen auch alle Arbeitnehmer*innen an einem Streik teilnehmen. Ganz egal, ob sie nun Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Das gilt übrigens auch für Auszubildende.
Für ver.di ist der Aufruf zum Streik bzw. zum Warnstreik immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Denn der Streik ist unser stärkstes Druckmittel. Und genau deshalb ist es im Streikfall verdammt wichtig, dass sich möglichst alle deiner Kolleg*innen daran beteiligen.
Am besten gehst du also mit gutem Beispiel voran. Und damit du das auch wirklich sorgenfrei machen kannst, springt ver.di finanziell ein, wenn die Zeichen auf Streik stehen. Das Zauberwort heißt Streikgeld. Als ver.di-Mitglied hast du Anspruch darauf. Denn in der Regel zahlt dir dein Arbeitgeber keinen Lohn für die Zeit, in der du streikst. Die Höhe deines Streikgeldes richtet sich nach deinem Mitgliedsbeitrag und der Dauer deiner Mitgliedschaft. Einen Monat solltest du aber mindestens schon dabei sein. Hier findest du alle Details zum Thema Streikunterstützung.
Wenn du mehr zum Thema Vertrauensleute wissen willst, schau doch mal im Mitgliedernetz auf dieser Seite vorbei. Dort findest du auch einen Leitfaden zur Wahl von Vertrauensleuten, falls es in deinem Betrieb noch keine gibt, lass dich doch einfach aufstellen!
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