…der übrigens während der Corona-Pandemie besonders wichtig ist!
Betriebsrat?! Klingt für dich trocken, altbacken oder bestenfalls anstrengend? Für uns gehört der Begriff zum alltäglichen Geschäft. Und wir können dir schon mal so viel verraten: Wir sind immer noch begeistert. Das Thema ist vielschichtig und komplex, und genau deswegen auch irre spannend. Weil wir die Institution des Betriebsrats tatsächlich unentbehrlich finden, haben wir dir die fünf wichtigsten Basic-Facts hier zusammengetragen. Wenn du noch tiefer ins Thema eintauchen willst: Keine Sorge, wir versorgen dich mit den entsprechenden Links. Denn wir wissen, wer erstmal anfängt sich mit den Möglichkeiten des Betriebsrats zu beschäftigen, den lässt das Thema so schnell nicht wieder los.
1. Betriebsrat – was ist das überhaupt?
Durchforstet man das Internet, finden sich eine Menge komplizierter Erklärungen. Denn die Aufgaben eines Betriebsrats sind wirklich vielfältig. Der wichtigste Auftrag des Betriebsrats aber ist es, sich für die Interessen von dir und deinen Kolleg*innen einzusetzen. Und zwar gegenüber dem Arbeitgeber, ist ja klar. Denn schließlich wird der Betriebsrat von den Beschäftigten gewählt. Solltest du mal Ärger am Arbeitsplatz haben, ist der Betriebsrat also der richtige Ansprechpartner.
Mitbestimmung heißt übrigens das Zauberwort, das dem Betriebsrat viele Türen öffnet, die anderen Beschäftigten verschlossen bleiben. Und so hat der Betriebsrat ein wichtiges Wörtchen mitzureden. Und zwar immer dann, wenn es um deine Arbeit und deinen Arbeitsplatz geht. Das kann die Lage der Arbeitszeit, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation sein. Und eine Kündigung ist ohne die Anhörung des Betriebsrats zum Beispiel gar nicht wirksam.
Außerdem sind Betriebsräte die Wächter über die richtige Umsetzung von Tarifverträgen, Verordnungen, Gesetzen und Betriebsvereinbarungen, die zugunsten der Beschäftigten abgeschlossen wurden.
Welche Themen Betriebsräte sonst noch so bewegen und warum Betriebsräte sogar Preise verliehen bekommen, liest du hier.
2. So wählst du dir einen Betriebsrat
Du findest, ein Betriebsrat fehlt an deinem Arbeitsplatz noch? Dann gründe doch einen! In unserem Video-Tutorial geben wir dir einen schnellen und trotzdem umfassenden Überblick, wie das genau funktioniert.
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer*innen einen Betriebsrat gründen. Eine gewisse Betriebsgröße ist dabei allerdings die Grundvoraussetzung. Denn es müssen mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte in deinem Betrieb arbeiten. Drei von ihnen müssen wählbar sein. (Was das heißt, erklären wir dir im Tutorial oben!)
Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann die Belegschaft sich ihren Betriebsrat wählen. Der ist dann für vier Jahre im Amt. Wenn der Betriebsrat in deinem Betrieb allerdings zum ersten Mal gewählt wird, kann die Amtszeit auch ein bisschen kürzer sein. Denn die erste Betriebsratswahl kann jederzeit stattfinden. Für alle folgenden Wahlen aber gilt dann die regelmäßige Wahlperiode, die alle vier Jahre vom 1. März bis zum 31. Mai stattfindet. Die nächsten regulären Betriebsratswahlen starten am 1. März 2022.
Die Grundlage für die Wahlen ist übrigens das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin sind auch alle Rechte, Pflichten und Aufgaben eines Betriebsrates ganz genau geregelt.
3. Betriebsrat: eine echt gute Idee
Das Wichtigste vorweg: Wenn es in deinem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, obwohl das grundsätzlich möglich wäre, dann gibst du freiwillig einen wichtigen Teil deiner Arbeitnehmerrechte auf. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle deine Kolleg*innen. Und wer verzichtet schon gerne auf seine Rechte?!
Apropos Rechte, ein Betriebsrat wacht z. B. auch über die Gleichberechtigung in einem Betrieb. Er macht sich also für die Gleichstellung von Männern und Frauen stark und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und dank seiner Mitbestimmungsrechte kann ein Betriebsrat auch die Gleichbehandlung beim Entgelt, bei Sonderzahlungen oder bei Mehrarbeit durchsetzen. Bye, bye Bonus-Zahlungen, die nur in der Führungsetage ankommen…
Noch ein mega wichtiger Punkt: Der Betriebsrat kann dich vor Arbeitnehmerüberwachung schützen. Oft wird die vom Arbeitgeber ganz einfach per Videoüberwachung oder mit Hilfe von Computer-Kontrollen durchgeführt. In anderen Betrieben wieder werden beispielsweise die Taschen kontrolliert. Der Betriebsrat kann solche Maßnahmen entweder komplett ablehnen oder aber zumindest bei ihrer Ausgestaltung mitreden.
Kurz gesagt: ein Betriebsrat sorgt für gute Arbeit.
Und weil es wirklich so verdammt viele gute Gründe für einen Betriebsrat gibt, kannst du hier noch ein bisschen stöbern https://www.bund-verlag.de/aktuelles~zwoelf-gute-gruende-fuer-einen-betriebsrat~.
4. Vorurteile? Unbegründet!
Betriebsräte drücken sich nur vor der eigentlichen Arbeit im Betrieb, reden viel, trinken noch mehr Kaffee und bewegen wenig? Lass uns bitte mal fix mit diesem Vorurteil aufräumen! Denn Betriebsräte vertreten die Interessen von dir und deinen Kolleg*innen. Um eurem Arbeitgeber auf Augenhöhe begegnen zu können, müssen sie viel wissen und sich regelmäßig fortbilden. Dazu haben sie auf der einen Seite einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen, auf der anderen Seite sind sie in ihrem Amt aber auch verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen. Und so bietet ver.di zum Beispiel Seminare zum Arbeitsrecht, Tarifrecht, Gesundheitsschutz oder zur Wirkung von neuen Technologien an. All dieses Wissen schaffen die Betriebsräte sich übrigens im Ehrenamt drauf, um dich und deine Kolleg*innen umfassend beraten zu können. Faul ist was anderes, finden wir!
Und auch von Intransparenz kann keine Rede sein. Mindestens vier Mal im Jahr berichten Betriebsräte auf Betriebsversammlungen über ihre Arbeit. Konflikte und Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber werden hier ebenso besprochen wie Lösungsstrategien. Und zwar mit allen (anwesenden) Beschäftigten. Eine gute Gelegenheit für dich, selbst Einfluss zu nehmen.
Wenn du aber Ideen oder Sorgen hast, die du nicht gleich öffentlich besprochen wissen willst, kannst du dich auch direkt an den Betriebsrat wenden. Aufgrund der verantwortungsvollen Aufgabe gilt für den Betriebsrat nämlich eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.
5. In Corona-Krisenzeiten schont ein Betriebsrat deine Nerven
Darf dein Arbeitgeber dich eigentlich in Quarantäne schicken? Hast du Anspruch auf Lohn, wenn du aus Angst vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu Hause bleibst? Gibt es Regelungen zur Arbeit im Home Office? Und wie funktioniert das nun eigentlich mit dieser Kurzarbeit? Wenn du dir schon einmal eine solche arbeitsrechtliche Frage gestellt hast, weißt du, wie nervenaufreibend und zeitintensiv die Suche nach den richtigen Antworten sein kann.
Gibt es in deinem Unternehmen aber einen Betriebsrat, ist dein Weg zu verlässlichen Informationen kurz. Denn besonders während der Corona-Krise ist der Betriebsrat dein Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Kolleg*innen im Betriebsrat können sich dabei auch auf die Fachleute von ver.di verlassen, die im Hintergrund alle notwendigen Infos zusammen stellen und rechtlich prüfen.
PS: Du bist Betriebsrat und hast Fragen, wie du deine Arbeit in der Corona-Krise weiter ausführen kannst. Hier gibt es Infos für Interessenvertretungen.
Hier haben wir übrigens umfassende FAQs für Beschäftigte in Zeiten von Corona zusammengestellt, um die Betriebsräte ein bisschen zu entlasten. Schau mal vorbei und lass uns wissen, ob noch etwas fehlt!