
Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Angestellten von Bund und Kommunen vom 25. Oktober 20202 enthält für alle, für die diese Einigung gilt, eine sogenannte „Corona-Prämie“.
Wei immer wieder Fragen kommen: Die Sonderzahlung des TVöD gilt ausschließlich für Beschäftigte von Bund & Kommunen, nicht für Beschäftigte der Länder, nicht für kirchliche Träger und alle anderen Arbeitgeber! Es gibt Arbeitsverträge, in denen der TVöD automatisch bernommen wird. Mitglieder, die Fragen dazu haben, können Kontakt zu ihrer ver.di-Bezirksstelle aufnehmen. Ihnen steht eine kostenlose Rechtsberatung zu.
Diese einmalige Sonderzahlung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Prämie gezahlt wurde oder nicht. Sie ist bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuer- und abschlagsfrei, alles darüber hinaus muss normal versteuert werden. Voraussetzung für die Prämie ist, dass das Beschäftigungsverhältnis am 1. Oktober 2020 noch bestanden hat. Wer an diesem Tag nicht in einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Entgelt war, erhält die Corona-Sonderzahlung leider nicht (Saisonkräfte).