5 Dinge, die du für einen entspannten Ausbildungsstart wissen solltest

Es ist soweit: Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben und du stehst in den Startlöchern. Und obwohl du dich bestens vorbereitet hast, fragst du dich manchmal, ob du wirklich an alles gedacht hast? Das kennen wir! Und genau deshalb haben wir dir hier eine Checkliste rund um den Ausbildungsbeginn zusammengestellt. Dieser kleine Reminder sorgt dafür, dass deine Ausbildungsvergütung auch tatsächlich bei dir ankommt, liefert eine Menge praktischer Tipps und bietet natürlich auch Infos rund um die Ausbildung in Zeiten von Corona.

1. Informationsflut bewältigen

Mit dem Ausbildungsbeginn bist du gleich mittendrin in deinem neuen Lebensabschnitt: Neuer Job, neue Kolleg*innen, neue Aufgaben. In den ersten Tagen wirst du mit einer Menge Informationen versorgt, die du erstmal ordnen musst. Scheu dich nicht, dir die ein oder andere Info tatsächlich aufzuschreiben. So kannst du sie später in Ruhe nochmal nachschauen. Das klingt vielleicht ein bisschen altmodisch, hilft aber wirklich.
Und wenn du dieser alt hergebrachten Methode nicht vertraust, dann lad dir einfach unsere App herunter. „Ausbildung von A bis Z“ hat schnelle Antworten parat, damit dich in deiner Ausbildungszeit nichts mehr überrascht. Es gibt sie kostenlos für Android im Google Play Store oder für iOS im App Store.

2. Paperwork – Getting startet

Du hast es geahnt: Der schriftliche Ausbildungsvertrag ist das wichtigste Stück Papier, wenn es um deine Ausbildung geht. Denn er hält das Ziel deiner Ausbildung fest, regelt die Dauer deiner Ausbildung und auch die tägliche Arbeitszeit. Außerdem sind hier natürlich die Probezeit, deine Urlaubstage, die Höhe deiner Ausbildungsvergütung und vieles mehr festgelegt. Ganz wichtig: Falls nachträglich noch Änderungen oder Ergänzungen zu deinem Ausbildungsvertrag hinzugefügt werden, muss das ebenfalls schriftlich geschehen. Und beide Vertragsparteien müssen diese Änderungen unterschreiben. Mündliche Absprachen sind ungültig. Am besten checkst du auch, ob es in deinem Betrieb oder für deine Branche einen Tarifvertrag gibt. Denn wenn in deinem Ausbildungsvertrag ein niedrigeres Gehalt oder weniger Urlaub vereinbart sind, als im gültigen Tarifvertrag, kannst du in der Probezeit eventuell sogar noch eine Korrektur einfordern. ver.di kann dich dabei übrigens unterstützen, wenn du Mitglied bist.

Jeder Vertrag enthält Rechten und Pflichten für beide Seiten, so auch dein Ausbildungsvertrag. Wenn du dir noch unsicher bist, was das für dich als Auszubildende*r bedeutet, lies hier mehr zu den Themen Berichtsheft, Berufsschule, Betriebsgeheimnis, Krankmeldung, Prüfungen und Berufsbildungsgesetz.

Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, benötigst du zum Ausbildungsstart außerdem eine medizinische Bescheinigung, die sogenannte ärztliche Erstuntersuchung.

3. Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber?

Damit deine Ausbildungsvergütung auch bei dir ankommt, braucht dein Arbeitgeber einige Unterlagen von dir. Allen voran: eine Bankverbindung. Wenn du dir ein neues Konto einrichtest, lass dich beraten. Viele Banken bieten besondere Konditionen für Auszubildende an. Darüber hinaus musst du dich um eine elektronische Lohnsteuerkarte und deinen Sozialversicherungsausweis kümmern. Neben deinen persönlichen Daten braucht dein Arbeitgeber auch deine steuerliche Identifikationsnummer. Die kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen, falls du sie noch nicht kennst.

Good to know: Wenn du vor Beginn deiner Ausbildung Schüler*in warst, bist du bisher kostenlos über deine Eltern krankenversichert gewesen. Als Auszubildender bist du nun dazu verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen. Sobald du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kannst du dich bei einer Krankenkasse versichern. Dafür hast du bis zwei Wochen nach Beginn deiner Ausbildung Zeit. Danach meldet dich dein Arbeitgeber automatisch bei der Krankenkasse, bei der du zuvor familienversichert warst. Da sich die Krankenkassen aber ihren Zusatzleistungen unterscheiden, wähle lieber selbst. Denn wer weiß besser als du, was dir wirklich wichtig ist, wenn es um deine Gesundheit geht.

Und wenn wir schon beim Thema sind: Es gibt noch zwei Versicherungen, über die du mal nachdenken solltest. Eine Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Lass dich auch dazu am besten beraten. Und frage zuerst bei deinen Eltern nach, ob du über sie eventuell noch haftpflichtversichert bist.

Es gibt übrigens auch finanzielle Unterstützung für Auszubildende: Bei der Bundesagentur für Arbeit kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn dein Geld nicht reicht. Mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst du dir einen schnellen Überblick verschaffen, ob dir Beihilfe zusteht. Seit August 2020 liegt der monatliche Höchstsatz derzeit bei 723 Euro. Zurückzahlen musst du die Berufsausbildungshilfe nicht. Unser Tipp: Stelle den Antrag so früh wie möglich, denn du erhältst den Zuschuss rückwirkend nur für den Monat in dem du deinen Antrag gestellt hast.

4. Besondere Umstände

Corona bestimmt weiterhin unseren Alltag und macht auch vor den Betrieben und Berufsschulen nicht halt. In diesem Jahr ergeben sich zum Ausbildungsstart daher ganz besondere Fragen. Das Wichtigste aber ist: Der Gesundheitsschutz der Auszubildenden steht immer im Vordergrund. Im Betrieb muss dein Arbeitgeber für entsprechende Abstandsregeln sorgen. Wenn ein ausreichender Abstand nicht eingehalten werden kann, muss dein Arbeitgeber dir und deinen Kolleg*innen persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Einfach zu Hause bleiben darfst du aus Angst vor einer Ansteckung mit Corona aber nicht. Erkundige dich am besten beim Betriebsrat (bzw. Personalrat) ob es beispielsweise schon Regelungen zur Arbeit im Home Office gibt. Falls es in deinem Betrieb Kurzarbeit gibt, haben wir eine gute Nachricht für dich. Für Auszubildende darf keine Kurzarbeit angeordnet werden. Nur wenn wirklich alle Möglichkeiten des Betriebs ausgeschöpft sind, kommt Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage. Dann aber hast du mindestens sechs Wochen lang Anspruch auf deine volle Ausbildungsvergütung.
Wenn deine Berufsschule Online-Unterricht anbietet oder per E-Mail Aufgaben schickt, die du zu Hause bearbeiten kannst, muss dein Arbeitgeber dich dafür freistellen. Denn Berufsschulzeit ist Arbeitszeit.

Falls du noch mehr Fragen zur Ausbildung in Zeiten von Corona, z.B. zum Urlaub, Arbeiten mit Vorerkrankung oder verschobenen Prüfungen hast, findest du hier die richtigen Antworten!

5. Du bist nicht allein!

Manchmal braucht es einfach ein bisschen mehr als eine FAQ-Liste und schriftliche Antworten. Ganz egal, was dich in deiner Berufsausbildung umtreibt: persönliche Unterstützung findest du ganz in deiner Nähe. Entweder bei deinem Betriebsrat bzw. Personalrat oder aber bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die JAV´en machen sich für gute Ausbildungsbedingungen stark, teilen deine Alltagserfahrungen und unterstützen dich mit ihrem speziellen Wissen tatkräftig bei allen Problemen. Hier erfährst du, wie auch du Teil einer JAV werden kannst.
Und falls es in deinem Betrieb keine JAV gibt, wende dich doch einfach an die ver.di Jugend bei dir vor Ort. Die ver.di Jugend vernetzt über 100.000 junge Menschen, die Bock haben, etwas zu verändern. Hier mitzumachen ist nicht nur eine gute Idee, es macht auch noch Spaß! Darüber hinaus hat die ver.di Jugend aber auch echt was auf dem Kasten und stellt dir das Portal ausbildung.info zur Verfügung. Dort findest du sogar Antworten auf Fragen, von denen du noch gar nicht wusstest, dass du sie hast.

Und wenn du jetzt noch keinen Info-Overload hast, dann erzählen wir dir gerne auch noch 5 Dinge, die du als neues ver.di-Mitglied unbedingt wissen solltest.

One thought on “5 Dinge, die du für einen entspannten Ausbildungsstart wissen solltest

  • 30. September 2021 um 20:28
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    Bock zu helfen? Dann nimm dir doch einfach sechs bis zwolf Monate Zeit und unterstutze Menschen und Projekte im sozialen, okologischen, kulturellen oder sportlichen Bereich. Im Bundesfreiwilligendienst kannst du beispielsweise mit Jugendlichen, Senioren, auslandischen oder behinderten Menschen arbeiten. Du darfst dich aber auch fur den Umwelt- und Naturschutz oder die Kultur- und Denkmalpflege einsetzen oder den Zivil- und Katastrophenschutz unterstutzen. Alternativ zum Bundesfreiwilligendienst gibt es das Freiwillige Soziale Jahr – fur diejenigen, die gerne mit Menschen arbeiten – und das Freiwillige Okologische Jahr fur Naturliebhaber. Egal fur welchen Freiwilligendienst du dich entscheidest, wahrend deines Engagements hast du immer einen festen Ansprechpartner und bekommst neben einem Taschengeld auch die Unterkunft, Verpflegung und zum Teil auch Sachleistungen bezahlt. Die zwischenmenschlichen und beruflichen Erfahrungen, die dir auch im spateren Studium helfen konnen, gibt es kostenlos dazu.

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